Verpackungsverordnung 2023

Die Eckdaten für Sie als Online-/Versandhändler zusammengefasst:

- Ausländische Versandhändler, ohne österreichsiche Niederlassung, benötigen

- ab 1. Januar 2023 einen in Österreich ansäßigen

- Bevollmächtigten Vertreter für Verpackungen (Sie dürfen die Pflichterfüllung dann nicht mehr selbst übernehmen), wenn

- sie unmittelbar an private Endverbraucher in Österreich liefern.

- Es ist gesetzlich leider keine Ausnahme für Kleinstmengen vorgesehen, wir können jedoch für Kleinbetriebe oder für Betriebe mit geringem Paketaufkommen günstige Pauschalen anbieten.

 

Sollten Sie weitere Informationen, eine Beratung oder einen Bevollmächtigten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Schlüsselbegriffe: VVO ARA Novelle 2023